Revier

Informationen

In Deutschland ist die Jagd in Reviere aufgeteilt, laut Bundesjagdgesetz wird dies Jagdbezirk genannt.

Die Eigentumsverhältnisse (Privat-, Kommunal-, oder staatliches Eigentum) spielen dabei keine Rolle.

In jedem Jagdbezirk untersteht die Jagdausübung dem Jagdausübungsberechtigten. In einem Revier können auch Begehungsscheine ausgegeben werden, da ein Revier oft nicht alleine bewirtschaftet werden kann. Auch Gäste können vom Pächter entsprechend eingeladen werden. Bei Gästen ist die Jagderlaubnis meist auf wenige oder einzelne Tage begrenzt.